Erbbaurecht für Schützenhalle wird verlängert
Die Plettenberger Schützengesellschaft erhält eine Verlängerung des Erbbaurechts für die Schützenhalle im Wieden. Dies hat der Rat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am Dienstag, 20. Juni, beschlossen, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt hervorgeht.
Die Verlängerung des Erbbaurechts ist Voraussetzung für Fördermittel, die die Schützengesellschaft zur Modernisierung der Schützenhalle beantragen möchte. Wenige Tage nach dem Schützenfest ist dies eine gute Nachricht für die PSG-Mitglieder.
Die Schützengesellschaft beabsichtigt, ihre Schützenhalle umfassend als multifunktional nutzbares Gebäude zu modernisieren und auch bautechnisch und energetisch aufzuwerten. Das historische Gebäude von 1881, bzw. der (nach dem Brand von 1918) heute stehende Wiederaufbau aus dem Jahr 1927, ist ein Stück Heimatgeschichte, die für künftige Generationen erlebbar und vor allem nutzbar bleiben soll.
Für dieses ambitionierte Vorhaben, das in Teilen mit Fördermitteln umgesetzt werden soll, benötigen die Schützen auch die die Unterstützung und Begleitung durch die Stadt Plettenberg.
Als Fördervoraussetzung wurde die Stadt Plettenberg als Erbbaurechtsausgeberin seitens der PSG gebeten, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu verlängern. Der ursprüngliche Vertrag datiert auf den 01.10.1927, für 99 Jahre.
Beidem stimmte der Rat am 20. Juni zu. Die Förderanträge müssen nun im September eingereicht werden. „Bis dahin muss von allen beteiligten Seiten nun noch viel Arbeit investiert werden. Die bis zur Antragsabgabe ausgearbeiteten Pläne für diese Modernisierung der Schützenhalle werden dann, sobald der Förderantrag positiv beschieden wurde, der Öffentlichkeit vorgestellt“, schreibt Stadtsprecher Hanno Grundmann.